I. ANWENDUNGSBEREICH

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Schropper GmbH gelten für alle Angebote, Verkäufe und Lieferungen. Davon abweichende Vereinbarungen bedürfen zur Gültigkeit der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung der Schropper GmbH. Durch die Bestellung oder Annahme der Ware anerkennt der Kunde die Verbindlichkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Schropper GmbH. Mündliche Erklärungen, die für die Schropper GmbH eine zusätzliche Verpflichtung beinhalten, sind für diese nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur anwendbar, wenn sich die Schropper GmbH mit diesen ausdrücklich schriftlich einverstanden erklärt hat.

II. ANGEBOTE, BESTELLUNGEN

Die Angebote der Schropper GmbH verstehen sich freibleibend und verpflichten nicht zur Lieferung. Die Bestellungen sind für den Kunden verbindlich und werden durch Absendung der schriftlichen Auftragsbestätigung oder Absendung der Faktura und nur in dem darin angegebenen Umfang rechtsgültig. Die schriftliche Auftragsbestätigung der Schropper GmbH oder deren Faktura dienen als Nachweis des Inhaltes des geschlossenen Vertrages. Konstruktions- und Formänderungen bleiben vorbehalten. Die dem Kunden übermittelten Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben und andere technische Angaben, Kataloge, Prospekte, Rundschreiben, Anzeichen, Preislisten und dgl. gelten nur annähernd, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet sind und bleiben Eigentum der Schropper GmbH. Der Kunde erwirbt an überlassenen Plänen, Skizzen und sonstigen technischen Unterlagen keine (Werk)Nutzungsrechte und kein Eigentum; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen der Schropper GmbH zurückzustellen. Die Weitergabe bedarf der schriftlichen Zustimmung der Schropper GmbH

III. PREISE

Die angegebenen Preise verstehen sich, wenn nicht anders vereinbart, netto Kassa ohne Mehrwertsteuer ab Lager Gloggnitz oder ab Standort des Erzeugers (ab Werk) exklusive Fracht-/Transportkosten, Versicherungsprämie(n), Einfuhr- und Ausfuhrzölle oder sonstigen Gebühren, Steuern, Verpackung und Verladung, etc. welche Kosten jeweils gesondert in Rechnung gestellt werden. Für die Verpackung werden die Selbstkosten verrechnet. 

Alle Preise beruhen auf der Kostenlage des Angebotsdatums. Bei Änderung eines der kostenbildenden Faktoren, insbesondere bei Preisänderung des Vorlieferanten der Schropper GmbH, bei Erhöhung der gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Löhne und Gehälter oder bei Änderung oder Neueinführung gesetzlicher Abgaben, behält sich die Schropper GmbH eine Preisanpassung vor. Stichtag für die Bewertung dieser Kosten ist der Tag, an dem die Bestellung bei Schropper einlangt.

Ist eine kostenfreie Zustellung vereinbart, gelten die Lieferpreise ohne Abladen und ohne Vertragen. Bei Änderung der Fracht-/Transportkosten nach Vertragsabschluss ist die Schropper GmbH nur zur Übernahme der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültig gewesenen Fracht-/Transportkosten verpflichtet.

IV. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Die Zahlungsbedingungen sind im Angebot der Schropper GmbH bzw. in deren Auftragsbestätigung bzw. deren Faktura angegeben. Eigenmächtige Abzüge (insbesondere Skonti) vom vereinbarten Kaufpreis sind in keinem Fall zulässig! Zahlungen sind nur an die Schropper GmbH direkt zu leisten. Ihre Vertreter sind zur Annahme von Zahlungen nicht berechtigt, ausgenommen, sie weisen eine entsprechende schriftliche Vollmacht vor. Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Durchführung der Lieferung bzw. Vertragserfüllung durch die Schropper GmbH. Anders geleistete Zahlungen sind für den Kunden nicht schuldbefreiend. 

Die Annahme von Schecks oder Wechseln erfolgt nur nach schriftlicher Vereinbarung, lediglich zahlungshalber und schließt einen Skontoabzug aus. Sie gelten erst nach Einlösung durch den Bezogenen als Zahlung. Diskontzinsen sowie alle Bankspesen gehen ausschließlich zu Lasten des Kunden. 

Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Schropper GmbH berechtigt, nach ihrer Wahl den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder Verzugszinsen in Höhe von 12% zu verrechnen. Die Schropper GmbH ist auch berechtigt, diese im Fall des Zahlungsverzugs des Kunden ab dem Tag der Lieferung zu verlangen. Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Zahlungsverzuges, die der Schropper GmbH entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls einen Pauschalbetrag von EUR 40,00 als Entschädigung der Schropper GmbH für Betreibungskosten gemäß § 458 UGB, der mit jedem ihrer Mahnschreiben verrechnet wird. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt. 

Wurden Teilzahlungen vereinbart, tritt bei Zahlungsverzug mit einer Teilzahlung oder nicht gänzlicher Bezahlung einer Teilzahlung Terminverlust ein und wird die gesamte noch aushaftende Forderung sofort zur Zahlung fällig. Eingehende Zahlungen werden – ungeachtet etwa anders lautender Widmung des Kunden – stets zuerst auf Mahn- und Inkassospesen, dann auf Zinsen, dann auf Kapital, bei vereinbarter Teilzahlung auf die am längsten fällige Forderung verrechnet. 

V. BESONDERES RÜCKTRITTSRECHT

Verkäufe werden unter der Voraussetzung der Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit getätigt. Wird der Schropper GmbH bekannt, dass diese Voraussetzungen nicht vorhanden gewesen oder nicht mehr vorhanden sind, oder der Kunde mit der Zahlung einer seiner Rechnungen in Verzug gerät, ist sie berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder ihre Verkaufsbedingungen zu ändern oder für sämtliche noch ausstehende Lieferungen Vorauszahlung oder sonstige Sicherstellung zu verlangen. Schadenersatzansprüche des Kunden sind in diesem Fall ausgeschlossen. Bereits erzeugte oder vom Vorlieferanten der Schropper GmbH bereits hergestellte und/oder gelieferte Ware(n) kann von ihr bei Zahlungsverzug auf Rechnung und Kosten des Kunden eingelagert und der Kaufgegenstand als geliefert in Rechnung gestellt werden. 

VI. ERFÜLLUNG UND GEFAHRENÜBERGANG

Bei Versendung durch die Schropper GmbH, auch bei Frankolieferung, geht die Gefahr in jedem Fall mit Übergang der Ware an den ersten Frachtführer bzw. ersten Spediteur auf den Kunden über. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat oder erfolgt keine Versendung durch die Schropper GmbH, geht die Gefahr mit Absendung der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Der Versand erfolgt durch die Schropper GmbH nach bestem Ermessen. Für Nachteile, die durch unzweckmäßige Verpackung, Eisenbahn- und Zolldeklaration entstehen können, haftet die Schropper GmbH nur, wenn eine ausdrücklich diesbezügliche Vereinbarung mit dem Kunden nicht beachtet wurde. Das Transportrisiko geht in allen Fällen zu Lasten des Kunden, auch wenn frachtfreie Zustellung mit eigenem oder fremdem Transportmittel vereinbart wurde. Ausgelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Kunden entgegen zu nehmen. Teillieferungen sind zulässig. Aufbewahrungsmaßnahmen gehen zu Lasten des Kunden.

VII. LIEFERUNG (Liefertermin, Lieferfrist)

Die Lieferfrist beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung unter Einhaltung der Erfüllung aller dem Kunden obliegenden technischen, kaufmännischen und finanziellen Voraussetzungen vor Lieferung. Die Lieferfrist beginnt auch ab dem Datum, an dem der Lieferant eine vor Lieferung der Ware zu leistende Anzahlung erhält und/oder ein zu stellendes Akkreditiv eröffnet ist. Die Schropper GmbH ist auch berechtigt, Teil- und Vorlieferungen durchzuführen. Zugesagte Termine werden unter der Voraussetzung eines normalen Betriebsablaufes eingehalten. Höhere Gewalt, Streiks, Naturkatastrophen, Transportsperren, behördliche Maßnahmen, Kriegsgefahr, Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen jeder Art sowie sonstige unvorhergesehene Ereignisse, mögen diese bei Schropper GmbH oder einem Vorlieferanten eintreten, entbinden sie von etwaigen Lieferverpflichtungen. In solchen Fällen ist die Schropper GmbH berechtigt, die Lieferung um eine angemessene Anlaufzeit zu verlängern oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Derartige Verzögerungen berechtigen den Kunden nicht zur Annahmeverweigerung oder zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen für daraus entstehende Kosten, insbesondere auch nicht zur Geltendmachung eines mit Dritten vereinbarten Pönale. 

Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand den Betrieb verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt wurde. Hat die Schropper GmbH einen Lieferverzug vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet, so kann der Kunde entweder Erfüllung verlangen, oder, unter Setzung einer angemessenen Frist zur Nachholung, den Rücktritt vom Vertrag erklären. Der Kunde kann jedoch nur zurücktreten, wenn er selbst allen Verpflichtungen rechtzeitig nachgekommen ist. Ein Anspruch des Kunden wegen Nichterfüllung des Vertrages besteht nicht. Nachträglich auf Kundenwunsch erfolgende Änderungen entbinden den Lieferanten von der ursprünglich vereinbarten Lieferfrist.

Wird keine Abruffrist vereinbart, sind auf „Abruf“ bestellte Waren innerhalb einer angemessenen Frist vom Datum der Bestellung an abzunehmen. Nach Ablauf dieser Frist steht der Schropper GmbH das Recht zu, entweder die Ware zu liefern oder vom Vertrag zurückzutreten und Ersatz für erlittenen Schaden zu fordern. Nimmt der Kunde die vertragsmäßig bereitgestellte Ware nicht am vertraglich vereinbarten Ort und/oder vertraglich vereinbarten Zeitpunkt an, und ist die Verzögerung nicht durch eine Handlung oder Unterlassung von der Schropper GmbH verschuldet, so kann die Schropper GmbH entweder Erfüllung verlangen oder unter Setzung einer Frist zur Annahme vom Vertrag zurücktreten. 

Konstruktions- und Formänderungen der bestellten Waren berechtigen den Kunden –soweit dadurch die An- bzw. Verwendung des (der) Kaufgegenstandes (-stände) nicht grundlegend beeinträchtigt ist und/oder die in Prospekten und im Text des Angebotes bzw. der Auftragsbestätigung enthaltenen technischen Angaben nicht betroffen sind – nicht zum Vertragsrücktritt. 

VIII. EIGENTUMSVORBEHALT

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der bestehenden Geschäftsverbindung sowie aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen, bestehenden, noch offenen Forderungen (Kaufpreis, Zinsen, Kosten, Nebengebühren, etc.) uneingeschränktes Eigentum der Schropper GmbH. 

Der Kunde ist daher nicht berechtigt, die Ware in dieser Zeit einem Dritten zu übereignen, zu verpfänden, als Sicherstellung anzubieten oder sonst wie zu überlassen. Der Kunde ist daher verpflichtet, eine Beschädigung der gekauften Ware, eine auf diese erfolgte Pfändung oder eine Verbringung dieser Ware der Schropper GmbH sofort mittels eingeschriebenen Briefes anzuzeigen und selbst alles zu unternehmen, wozu er als sorgfältiger Kaufmann bzw. Verwahrer verpflichtet ist, damit die Schropper GmbH an ihrem Eigentum keinen Schaden erleidet. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, das Eigentum der Schropper GmbH jedem Dritten gegenüber geltend zu machen und sie darüber unverzüglich zu verständigen. Der Kunde ist verpflichtet, Dritten gegenüber die der Schropper GmbH aus der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware zustehenden Rechte wahr zu nehmen, solange sie nicht direkt in diese eintritt. Der Kunde haftet dabei für eingetretene Schäden und Wertminderungen.

Wird die Ware vor Bezahlung durch den Kunden an einen Dritten geliefert, so stehen der Schropper GmbH sämtliche Ansprüche auf die Gegenleistung zu. Daher tritt der Kunde hiermit der Schropper GmbH schon jetzt sämtliche Ansprüche auf Gegenforderungen gegen Dritte aus der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware unwiderruflich ab, sodass es bei Entstehung dieser Forderung keines besonderen Übertragungsaktes mehr bedarf. Der Kunde ist verpflichtet, diese Zession in seinen Büchern zu vermerken. Die Schropper GmbH ist berechtigt, den jeweiligen Dritten jederzeit von der Zession zu verständigen. Diese Vorausabtretung beinhaltet keine Veräußerungsermächtigung an den Kunden, der vereinbarte Eigentumsvorbehalt bleibt hievon unberührt. Eine Veräußerung der gelieferten Ware kann deshalb nur unter ausdrücklicher Überbindung des Eigentumsvorbehaltes erfolgen. 

Bei Weiterverarbeitung der gelieferten Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb erwirbt die Schropper GmbH im Rahmen ihres Eigentumsvorbehaltes anteiliges Miteigentum am Endprodukt. Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware auf seine Kosten gegen Maschinenbruch, Feuer und Diebstahl angemessen zu versichern.

VIX. GEWÄHRLEISTUNG, SCHADENERSATZ

Die Schropper GmbH haftet für Mängel des (der) Kaufgegenstandes (-stände), worunter auch das Fehlen ausdrücklich zugesicherter Eigenschaften zählt, unter Ausschluss weiterer Ansprüche, wie folgt:

Bedungene Eigenschaften:

Eigenschaften gelten nur dann als bedungen und zugesichert, wenn diese schriftlich vereinbart sind. Im Übrigen gelten die Eigenschaften gemäß Auftragsbestätigung oder Faktura der Schropper GmbH als bedungen. Unklare Formulierungen über ausdrücklich bedungene Eigenschaften gehen zu Lasten des Kunden. 

Etwaige in Katalogen, technischen Werkblättern, Prospekten, Skizzen oder Abbildungen enthaltene Maße, Gewichts- oder Qualitätsangaben sind ebenso wie Muster oder Probestücke Richtwerte einer durchschnittlichen Produktion und keine vertragsmäßig zugesicherten Eigenschaften. Die von der Schropper GmbH zur Verfügung gestellten Pläne, Skizzen und sonstige technische Unterlagen sind unverbindlich.

Mängel/Mängelrüge:

Die Ware ist nach der Ablieferung bzw. bei Übergabe unverzüglich zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind der Schropper GmbH unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 3 Werktagen ab Übergabe bzw. Empfang der Ware, unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels, schriftlich bekannt zu geben. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach deren Auftreten ebenso binnen 3 Werktagen zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen, sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ist in diesem Fall ausgeschlossen. 

Die Prüfung der Mangelhaftigkeit obliegt allein der Schropper GmbH und erfolgt in angemessener Frist. Der Kunde wird der Schropper GmbH nach deren Aufforderung die mangelhafte Ware oder die mangelhaften Teile auf seine Kosten übermitteln oder an einem von ihr zu nennenden Ort zur Überprüfung bereithalten. Der Kunde ist nicht berechtigt, die mangelhafte Ware selbst zu verbessern. Die Ware ist jedenfalls bis zur endgültigen, einvernehmlich schriftlichen oder rechtskräftigen Klärung bei sonstigem Ausschluss der Haftung nicht zu verwenden und beim Kunden so zu lagern, dass Beschädigungen ausgeschlossen sind. Bei ungerechtfertigten Mängelrügen hat der Kunde sämtliche mit der Behandlung und Überprüfung derartiger Mängel verbundenen Spesen und Kosten der Schropper GmbH zu ersetzen. Für Verarbeitungs- und Beratungshinweise oder Ähnliches wird von der Schropper GmbH eine Haftung, aus welchem Rechtsgrund auch immer, nur übernommen, wenn diese Hinweise von der Schropper GmbH schriftlich und verbindlich erklärt wurden und vom Kunden alle relevanten Details bekannt gegeben wurden. In jedem Fall bleibt der Kunde verpflichtet, Hinweise der Schropper GmbH unter Berücksichtigung der Produktbeschreibungen und Eigenschaften der gelieferten Waren und des konkreten Verwendungszwecks zu überprüfen und bei Zweifeln gegebenenfalls einen Fachmann zuzuziehen.

Die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Ware liegt beim Übernehmer; § 924 ABGB wird ausdrücklich ausgeschlossen. 

Mängelbehebung:

Bei begründeter, rechtzeitiger und schriftlicher Beanstandung werden nach billigem Ermessen der Schropper GmbH jene Teile unentgeltlich ausgetauscht oder ausgebessert, die sich seit Auslieferung oder Inbetriebnahme infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes, insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, schlechter Baustoffe oder mangelhafter Ausführung, als unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit nicht unerheblich beeinträchtigt herausstellen. Die Wahl, ob Austausch oder Verbesserung erfolgt, obliegt allein der Schropper GmbH. Die im Rahmen der Gewährleistung ersetzte(n) mangelhafte(n) Ware(n) oder Teile gehen ins Eigentum der Schropper GmbH über. Sind Austausch oder Verbesserung nicht innerhalb angemessener Frist möglich, erfolgt eine Gutschrift. Darüber hinaus gehende Ansprüche sind ausgeschlossen. 

Keine Gewährleistungs-/Schadenersatzansprüche:

Ansprüche aus Gewährleistung und/oder Schadenersatz sind jedenfalls für Mängel ausgeschlossen, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind: ungeeignete und unsachgemäße Verwendung der Ware, fehlerhafte Montage und/oder Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel und/oder Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht auf ein Verschulden der Schropper GmbH zurückzuführen sind. Weiters, wenn von anderer Seite als durch die Schropper GmbH Eingriffe an der von Schropper GmbH gelieferten Ware ohne ihre schriftliche Zustimmung vorgenommen werden oder wenn der Kunde die Vorschriften über die Behandlung des Kaufgegenstandes (Betriebsanleitung) nicht befolgt oder vorgeschriebene Überprüfungen und Wartungen nicht ordnungsgemäß durchführt oder durchführen lässt. Wird eine Ware aufgrund von Konstruktionsangaben, Zeichnungen oder Modellen des Kunden angefertigt, so umfasst die Gewährleistung nicht die Richtigkeit und Zweckmäßigkeit der Konstruktion, sondern lediglich die Ausführung gemäß den Angaben des Kunden. Für Gebrauchtmaschinen wird keine Gewährleistung übernommen, es sei denn, sie wird ausdrücklich vereinbart.

Gewährleistungsfrist:

Die Gewährleistungsfrist beträgt bei mechanischen Bauteilen 12 Monate, bei elektromechanischen Bauteilen 6 Monate, jeweils ab Auslieferung oder Inbetriebnahme, sofern diese durch die Schropper GmbH erfolgt ist. Verschleißteile fallen nicht unter die Gewährleistung. 

Eine Verlängerung einer Gewährleistungsfrist tritt wegen einer Mängelbehebung für den davon nicht betroffenen Teil der Ware nicht ein. Ansprüche auf Wandlung oder Preisminderung oder auf Ersatz mittelbarer Schäden wie Ausfall- oder Folgeschäden sind ausgeschlossen. 

Handelsregress

Auf die Geltendmachung besonderer Rückgriffsansprüche, insbesondere gemäß § 933b ABGB wird seitens des Kunden verzichtet. 

X. REPARATUREN UND MONTAGEN

Für Reparaturen und Montagen gelten besondere Bedingungen. Reparaturen und Montagen sind, falls nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart, nicht vom Umfang der Lieferung umfasst.

XI. ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT, KOMPENSATIONSVERBOT

Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ohne rechtskräftigen Titel oder aufgrund von Ansprüchen aus anderen Rechtsgeschäften ist ausgeschlossen. Ebenso ist eine Aufrechnung gegen Ansprüche der Schropper GmbH mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ausgeschlossen.

XII. HAFTUNG FÜR SCHÄDEN

Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund sie hergeleitet werden, können nur bei grobem Verschulden (Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit) oder wegen Fehlens vertragsmäßig zugesicherter Eigenschaften gegenüber der Schropper GmbH geltend gemacht werden. In jedem Fall umfassen Schadenersatzansprüche jedoch nur die reine Schadensbehebung bis zum Betrag des Fakturenwertes. Darüber hinaus gehende Ansprüche, welcher Art auch immer, sind ausgeschlossen. Insbesondere haftet daher die Schropper GmbH nicht für einen entgangenen Gewinn- und/oder Vermögensschaden des Kunden oder von dessen Vertragspartnern, soweit dies nicht gegen zwingende Rechtsvorschriften verstößt.

Voraussetzung der Haftung ist jedenfalls, dass der Kunde, dessen Gehilfen, Kunden und/oder mit seiner Zustimmung tätige Dritte sowie allfällige Abnehmer, sämtliche Warnhinweise, Gebrauchsanleitungen und sonstige Produktdeklarationen und Anleitungen eingehalten haben. Der Kunde ist überdies verpflichtet, diese Warnhinweise und sonstige Anleitungen in vollständiger und jeweils aktueller Fassung, tunlichst in Schriftform, seinen Gehilfen, Mitarbeitern, mit seiner Zustimmung tätigen Dritten, Endabnehmern und/oder sonstigen Abnehmern bekannt zu geben.

In den Fällen der bloßen Weiterleitung oder Vermittlung der gelieferten Waren und Erzeugnisse ist die Schropper GmbH gegenüber dem Kunden nicht Hersteller oder In-Verkehr-Bringer und gegenüber dem Kunden weder berechtigt noch verpflichtet, über die vom Vorlieferanten oder Erzeuger erteilten Warnhinweise oder in sonstigen Anleitungen oder Produktdeklarationen enthaltenen Informationen hinausgehende Instruktionen zu erteilen oder selbst Warnhinweise, CE-Kennzeichnungen oder Ähnliches anzubringen. Eine Haftung der Schropper GmbH in derartigen Fällen ist jedenfalls ausgeschlossen. 

XIII. PRODUKTHAFTUNG

Allfällige Regressforderungen, die der Kunde oder Dritte aus dem Titel der „Produkthaftung“ im Sinne des Produkthaftungsgesetzes (PHG) gegen die Schropper GmbH richten, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in der Sphäre der Schropper GmbH verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist. In diesem Fall ist der Kunde zur Mitwirkung verpflichtet, um Schäden abzuwenden und zu mindern. Dies bedeutet, dass eigene Wahrnehmungen oder Mitteilungen von Dritten, die auf produkthaftungsrelevante Ursachen schließen lassen, der Schropper GmbH unverzüglich mitzuteilen sind. Für den Fall, dass sich die Schropper GmbH und/oder der Vorlieferant und/oder der Erzeuger der Schropper GmbH zu einer Produktrückholung entschließen, verpflichtet sich der Kunde, am Austausch der zurückgeholten Ware mitzuwirken. Ansprüche des Kunden aus solchen Rückholaktionen sind ausdrücklich ausgeschlossen.

XIV. GERICHTSSTÄNDE, ANWENDBARES RECHT, ERFÜLLUNGSORT

Gerichtsstand für alle sich unmittelbar oder mittelbar aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist das für den Sitz der Schropper GmbH örtlich zuständige Gericht. Die Schropper GmbH kann jedoch auch ein für den Kunden zuständiges Gericht anrufen. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist deutsch. Für Lieferung und Zahlung gilt als Erfüllungsort der Hauptsitz der Schropper GmbH auch dann, wenn die Übergabe vereinbarungsgemäß an einem anderen Ort erfolgt.

XV. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben alle übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen wirksam. Im Falle der Unwirksamkeit, Ungültigkeit oder Undurchsetzbarkeit einer dieser Bestimmungen gilt zwischen den Vertragsparteien eine dieser Bestimmung im wirtschaftlichen Ergebnis möglichst nahe kommende Bestimmung. Der Vertrag zwischen der Schropper GmbH und dem Kunden bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. 

Diese Bedingungen gelten auch ohne besonderen Hinweis für alle zukünftigen Lieferungen und Aufträge, sofern für diese nichts Anderes schriftlich vereinbart wird.

Die mit der Geschäftsbeziehung zusammenhängenden Daten (insbesondere Name, Adresse, Telefon und Telefaxnummern, E-Mail-Adressen, Bestell-, Liefer- und Rechnungsanschrift, Bestelldatum, bestellte bzw. gelieferte Produkte, Stückanzahl, Preis, Liefertermine, Zahlungs- und Mahndaten, etc) werden in der EDV der Schropper GmbH gespeichert und verarbeitet. Der Kunde erklärt dazu sein Einverständnis. 

Stand 10/2019